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Experten TippFinanzierung

Lockerung bei den Kreditvergaberegeln ab 1. April 2023

Die stark steigenden Zinsen und die verschärften Kreditvergaberegeln seit August 2022 sorgten für einen Rückgang sowohl bei den Immobilientransaktionen als auch bei der Kreditnachfrage.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Zwischenfinanzierungen werden nun wieder bis zu einem Wert von 80 % des bestehenden Immobilienwertes berücksichtigt und können bis zu 24 Monate, als sogenanntes Bau- und Wohnkonto finanziert werden. Handelt es sich in diesem Fall um die selbst bewohnte Immobilie, so kann auf eine grundbücherliche Sicherstellung verzichtet werden.
  • Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften – somit sollte ab 01. April wieder die Vorfinanzierung der Salzburger Wohnbauförderung möglich sein.